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Neuer Vorstand
August 2010 Der neue Vorstand des Fördervereins der Michael-Thonet-Schule ist schon seit August wieder aktiv. Nachdem das Schulfest-Zirkusprogramm >Zappzarapp< so wunderbar über die Bühne, bzw. Manege gegangen ist, und alle Beteiligten, die kleinen Künstler so wie die erwachsenen Helfer und Sponsoren immer noch von den fantastischen Aufführungen und Darstellungen zehren, ist das zweite große Projekt 2010 auch schon wieder abgeschlossen. Die theaterpädagogische Werkstatt hat mit ihrem altersgerechten Präventionsprogramm zum Thema Kindesmissbrauch von August bis Oktober die Klassen besucht. Das Preisausschreiben eines Baumarktes, an dem wir unbedingt teilnehmen wollten (es geht um Material zur Renovierung der Betreuungsräume), hat den Vorstand in besonderer Weise gefordert. Es mussten Bauzeichnungen und Inneneinrichtungsvorschläge innerhalb einer Woche eingereicht werden. Jetzt heißt es nur noch Daumen drücken! Seit dem Sommer ist eine neue Mitarbeiterin, Frau Habicht, für die betreuende Grundschule eingestellt. Die Schule kann solche Angebote leider nicht allein leisten und ist auf die Mithilfe von SEB, Förderverein und Spenden angewiesen.
Zuschüsse
MitgliedschaftDer
Förderverein kann seine Aufgaben und Ziele nur dann erfüllen, wenn er von
einer großen Zahl von Mitgliedern und Förderern unterstützt wird. Der Mindestjahresbeitrag ist mit 12 € bewusst gering gehalten. Es darf aber je nach Bereitschaft mehr gespendet werden. Für Mitglieder des Fördervereins verringert sich der Jahresbeitrag der Betreuenden Grundschule. Der Förderverein ist als gemeinnütziger
Verein berechtigt, bei Bedarf auch eine Spendenquittung auszustellen. Diese wird
vom Finanzamt anerkannt. Beitrittsformulare
liegen im Schulsekretariat aus.
Betreuende
Grundschule: Neben
der Ganztagsschule gibt es für Erst- und Zweitklässler ein zusätzliches
Betreuungsangebot: Die „Betreuende Grundschule“. Im ersten und zweiten Schuljahr schließt der Unterricht schon um 12.00 Uhr. Um Kinder im Zeitraum von 12.00 bis 13.00 Uhr altersgerecht zu beschäftigen, wurde die Möglichkeit der Mittagsbetreuung schon vor 17 Jahren durch die Gründung des Fördervereins der Michael-Thonet-Schule ins Leben gerufen. Durch diese Einrichtung ist es erheblich vereinfacht, z.B. vormittags einer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Ein vielfältiges Angebot, das alle Kinder je nach Fähigkeit und Neigung anspricht, wie z.B. Basteln, Malen, Spielen, Turnen, Toben, Klettern, Ballspiele etc. steht zur Auswahl. Wer gerne weitere Informationen zur Betreuenden Grundschule haben möchte, kann sich an die Schulleitung wenden.
Seit
dem Sommer 2010 wird die langjährige Betreuungskraft Frau Krüger von Frau
Habicht (die schon Erfahrungen aus der Ganztagsschule mitbringt ) unterstützt.
Auf dem Foto sieht man das Betreuungsteam, eine FSJ-Kraft (freiwilliges soziales
Jahr) und die Schulleiterin Frau Bersch mit Schülerinnen und Schülern aus der
zweiten Klasse.
Satzung
des Fördervereins der Michael-Thonet-Schule in der Fassung vom 27.Mai 1993 § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Boppard e.V.“ und soll unter dieser Bezeichnung ins Vereinsregister eingetragen werden. 2. Sitz des Vereins ist Boppard. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr § 2 Zweck, Aufgaben 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß §§ 51 ff der 2. Der Verein macht sich zur Aufgabe: a. Unterstützung der Grundschule Boppard bei der Erfüllung besonderer Aufgaben b. Gewährung sozialer Hilfen an Schülerinnen und Schüler dieser Schule c. Pflege des Kontaktes zwischen Schule, Schülern, Eltern und Mitgliedern. §
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Einnahmen und Verwendung der Mittel Die Einnahmen setzen sich zusammen aus Beiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Die zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich etwaiger Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Beteiligung an dem Vereinsvermögen. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. § 4 Mitgliedschaft 1. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. 2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. 3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds. 4.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum
Ende des Geschäftsjahres, spätestens 5.
Der Ausschluss kann erfolgen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder
bei mindestens einjährigem 6. Der Ausschluss erfolgt schriftlich, nach Anhörung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes. § 5 Mitgliedsbeitrag 1.
Die Mitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen
Mindesthöhe die Mitgliederversammlung 2.
Der Jahresbeitrag wird im 1.Quartal des Geschäftsjahres – bei
Neueintritt sofort – fällig, per 3. Bei Ausschluss oder Austritt erfolgt keine anteilige Beitragsrückvergütung. § 6 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: 1. Vorstand 2. Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: a.) dem Vorsitzenden b.) dem stellvertretenden Vorsitzenden c.) dem Kassenwart d.) dem Schriftführer e.) zwei Beisitzern An den Vorstandssitzungen nehmen als beratende Mitglieder teil: a.) ein Vertreter der Schulleitung b.) ein Vertreter des Elternbeirates 1.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit
auf die Dauer von 2 Jahren 2. Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem Kassenwart den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 3.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Diese werden
von dem Vorsitzenden, bei 4.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend
sind, darunter muss der 5.
Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist
vom Sitzungsleiter und vom 6.
Die Prüfung der Kasse ist jährlich mindestens einmal durch zwei von der
Mitgliederversammlung zu § 8 Mitgliederversammlung 1.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und
wird vom Vorsitzenden unter 2.
Über Anträge, die nicht Gegenstand einer mitgeteilten Tagesordnung
sind, kann nur beraten und 3. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a.) Entgegennahme der Berichte des Vorsitzenden, Kassenführers, sowie der Kassenprüfer. b.) Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes c.) Wahl des Vorstandes d.) Wahl der Kassenprüfer e.) Festsetzung der Beiträge f.) Beschlussfassung über Auflösung des Vereins 1.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der
erschienenen Mitglieder mit einfacher 2.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Versammlungsleiter und dem §
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Satzungsänderung / Auflösung des Vereins 1.
Zu einem Beschluss über eine Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der
erschienenen Mitglieder 2.
Für die Auflösung des Vereins ist eine 3/4-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder erforderlich. Für die 3.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den
Schulträger mit der Auflage, es gemäß
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